Fünf Parteien treten bei der Landwirtschaftskammerwahl am kommenden Sonntag an. Neben dem Steirischen Bauernbund sind das der Unabhängige Bauernverband (UBV), die SPÖ Bauern, die Freiheitliche Bauernschaft sowie die Grünen Bauern und Bäuerinnen. Gewählt werden die Vertretungen in den zwölf Bezirkskammern und in der Landeskammer für die nächste fünfjährige Funktionsperiode.
Wie die Wahlbehörde des Landes Steiermark meldete, sind heuer insgesamt 120.007 Bäuerinnen, Bauern und Grundeigentümer, hauptberuflich mitbeschäftigte Familienangehörige ab 16 Jahren sowie die Übergeberinnen und Übergeber wahlberechtigt. Die Wahlberechtigten haben ihr Stimmrecht persönlich durch Abgabe des Stimmzettels am Wahltag vor der Wahlbehörde oder durch Briefwahl (bis zum 20. Jänner konnten sich die Wahlberechtigten in ihren Gemeindeämtern die Stimmzettel für die Wahl in die Bezirkskammer und für die Wahl in die Landeskammer sowie das Wahlkuvert samt Rückkuvert besorgen) auszuüben.
Jede Wählerin und jeder Wähler hat vor der Wahlbehörde im Wahllokal vor Abgabe der Stimme seine Identität nachzuweisen. Dazu ist eine Urkunde oder eine sonstige amtliche Bescheinigung vorzulegen, die die Identität erkennen lässt. Der Bevollmächtigte einer juristischen Person hat außerdem die Vollmacht zur Ausübung des Wahlrechtes für die juristische Person beziehungsweise eine amtliche Urkunde, aus der die gesetzliche, satzungsmäßige oder stiftungsbehördliche Vertretungsbefugnis hervorgeht, vorzulegen.
Stimmzettel Weiß für Bezirk
Die zwölf Bezirkskammer-Vertretungen setzen sich jeweils aus 15 Bezirkskammerräten zusammen. Zur Ermittlung der Mandate wird das sogenannte d’Hondt‘sche Verfahren angewendet. Die Vollversammlung der Bezirkskammer wählt in der konstituierenden Sitzung dann aus ihrer Mitte mit Stimmenmehrheit den Obmann beziehungsweise die Obfrau sowie die Stellvertreter. Für die Wahl der Bezirkskammervertretung wird ein weißer Stimmzettel zur Verfügung stehen.
Stimmzettel Grün für Land
Die Vollversammlung der Landeskammer setzt sich aus 39 Landeskammerräten sowie der Landesbäuerin und dem Seniorenvertreter zusammen. Die Landesbäuerin wird aus den Kreisen der Bezirksbäuerinnen und der weiblichen Mitglieder der Landeskammervollversammlung vom Bäuerinnenbeirat auf Landesebene gewählt. Für die Wahl der Mitglieder der Landeskammer wird das Land in vier Wahlkreise eingeteilt, die mit den Wahlkreisen zur Landtagswahl und Nationalratswahl ident sind. Die Ermittlung der Mandate im Wahlkreis wird nach der Hagenbach-Bischoff-Wahlzahl ermittelt, indem die Anzahl der gültigen Stimmen durch die Anzahl der Mandate plus eins dividiert wird. Nicht vergebene Mandate (Restmandate) wandern auf die Landesliste. Die Mandatsberechnung im zweiten Ermittlungsverfahren erfolgt gemäß dem d’Hondt’schen Verfahren. Parteien, die in den vier Wahlkreisen kein Grundmandat erreichen können, aber mindestens vier Prozent der Wählerstimmen für sich vereinen, nehmen am zweiten Ermittlungsverfahren teil.
Bei der Wahl zur Landeskammer im Jahr 2021 erreichte der Steirische Bauernbund 29 Mandate. Der UBV kam auf vier Mandate. Je zwei Mandate entfielen auf die SPÖ Bauern, die Freiheitliche Bauernschaft sowie die Grünen Bauern und Bäuerinnen. Die Wahlbeteiligung betrug 30,26 Prozent.