Verschiebung für bessere Lösung nutzen

von Karl Brodschneider

Die von der Europäischen Kommission vorgeschlagene Verschiebung der Anwendung der EU-Entwaldungsverordnung stößt in der heimischen Agrarpolitik auf Zustimmung.

 

Die EU-Kommission hat angekündigt, die Anwendung der Entwaldungsverordnung (EUDR) um weiteres Jahr zu verschieben. Land- und Forstwirtschaftsminister Norbert Totschnig hat auf europäischer Ebene Allianzen mit Agrarministerkolleginnen und -kollegen geschmiedet und massiv für einen Anwendungstopp gekämpft, um eine praxistaugliche Lösung sicherzustellen. „Die EU hat ein Gesetz für ein globales Problem geschaffen, das wir in Österreich gar nicht haben – und baut dafür einen massiven Bürokratieapparat auf. Das ist eine echte Belastung für unsere Forstwirtinnen und Forstwirte, die Lebensmittel- und Holzwirtschaft sowie viele Gewerbebetriebe. Es ist daher ein wichtiger Erfolg, dass wir nun eine Atempause bekommen haben. Diese Zeit müssen wir nutzen, um grundsätzliche Diskussionen für eine praxisgerechte Umsetzung zu führen. Gerade für Länder mit einer strengen Forstgesetzgebung und ohne Entwaldungsrisiko wie Österreich sind dringend Nachbesserungen nötig. Gute Absichten machen noch kein gutes Gesetz!“, betont Totschnig.

Unsinnige Vorschrift

Von der steirischen Agrarspitze kommen dazu auch klare Worte. „Die Steiermark ist Waldland Nummer eins in Österreich und wir haben eines der strengsten Forstgesetze der Welt. Unsere Forst- und Holzbranche arbeitet seit Jahrzehnten vorbildlich und nachhaltig. Unsere Betriebe leisten tagtäglich einen wichtigen Beitrag zu Klimaschutz, Wertschöpfung und Versorgungssicherheit. Anstatt sie mit unsinnigen Vorschriften lahmzulegen, müssen wir jetzt die gewonnene Zeit nutzen, um dieses Bürokratiemonster endgültig zu entschärfen. Die geplante Verschiebung ist eine Chance, das Regelwerk grundlegend zu überarbeiten.“, betont Agrarlandesrätin und Bauernbundobfrau Simone Schmiedtbauer. Die Verordnung in ihrer bisherigen Form wäre, so Schmiedtbauer, ein massiver bürokratischer Ballast gewesen, der die steirische Forstwirtschaft und Holzverarbeitung zusammen mit zahlreichen anderen Branchen unverhältnismäßig belastet hätte.

Nicht praxistauglich

Auch Landwirtschaftskammerpräsident Andreas Steinegger begrüßt die geplante Verschiebung: „Brüssel hat unsere klaren Forderungen gehört. Jetzt ist das Problem an der Wurzel anzugehen.“ Für ihn ist die Verschiebung ein weiteres Eingeständnis der EU-Kommission, dass die Verordnung in der jetzigen Form praxisuntauglich ist und die Wettbewerbsfähigkeit der Land- und Forstwirtschaft sowie der gesamten Wirtschaft schwächt.

Der Steirische Bauernbund fordert von der EU-Kommission, die kommenden Monate zu nützen, um die Verordnung praxisgerecht abzuändern. „Unser Ziel bleibt klar: Bürokratieabbau statt Bürokratieaufbau – damit unsere Waldbäuerinnen und Waldbauern weiterhin erfolgreich arbeiten können und der Rohstoff Holz als nachhaltiger Klimaschützer gestärkt wird“, so Schmiedtbauer und Steinegger unisono.

Zweck der Verordnung

Die EUDR verpflichtet Unternehmen, für bestimmte Produkte – darunter Holz, Kaffee, Kakao, Soja, Rinder und deren Erzeugnisse – eine vollständige Rückverfolgbarkeit und Entwaldungsfreiheit nachzuweisen. Österreichische Branchenvertreter warnen seit Langem, dass dies mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden ist – in einem Land, das funktionierende Kontrollsysteme etabliert hat und wo kein relevantes Entwaldungsrisiko besteht.

 

[© Michaela Lorber]

 

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