Schnelles Handeln macht den Unterschied aus

In seiner Glosse „Aufgegabelt“ nimmt Bauernbund-Direktor Bernd Brodtrager zu aktuellen Themen Stellung.

von Bernd Brodtrager

Am 16. Juni fiel im Steiermärkischen Landtag der Beschluss zur Novellierung des Jagdgesetzes. Kern der neuen Verordnung war ein Systemwechsel: Prädatoren wie Wolf, Bär, Luchs sowie andere Wildarten wie die Aaskrähe oder der Fischotter wanderten vom Naturschutz- in das neue Jagdgesetz und damit in die Zuständigkeit unserer Landesrätin und Bauernbund-Obfrau Simone Schmiedtbauer. Exakt 17 Tage nach der Zuständigkeitsübertragung wurde der erste Schadwolf freigegeben. Neun Tage nach der Freigabe wurde er von den zuständigen Jägerinnen und Jägern entnommen. Die Wolfsverordnung an sich gibt es bereits seit November 2023 – damals noch in der Zuständigkeit von SPÖ-Landesrätin Lackner und danach übergehend in das Ressort von FPÖ-Naturschutzlandesrat Amesbauer. Seit Mitte Juni dieses Jahres ist sie nun bei den „Praktikern“ angesiedelt, und das zeigt Wirkung. Ebenso wurde im Zuge dessen die Krähen-Verordnung überarbeitet und 7700 Aaskrähen zum Schutz von Feldfutter, Saatmais und Co. zum Abschuss freigegeben.

Und es wird weitergearbeitet! Aktuell wird an einer neuen Fischotter-Verordnung gearbeitet, die für praxistauglichere, schnellere und gezieltere Entnahmen sorgen und zur Absicherung unserer heimischen Fischbestände beitragen soll.

Ein praxistaugliches Management von Problembibern bleibt leider in weiter Ferne. Zwar gibt es seit kurzem eine gültige Biberverordnung. Die ist aber aufgrund des kaskadischen Aufbaus (Beratungsgespräche, Nachweise von Amtssachverständigen, Präventionsmaßnahmen etc. vor Entnahmen notwendig) unbrauchbar. Schäden bei landwirtschaftlichen Nutzflächen blieben ebenso in der Verordnung unberücksichtigt. Der Biber blieb bei der Novellierung im Naturschutzrecht – das ist der Unterschied.

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