Seit Februar 2023 gibt es an dieser Stelle in NEUES LAND eine monatliche Zeitdiagnose. Die allererste vor eben genau dreieinhalb Jahren stellte Überlegungen zum Thema „Moral und Politik“ an. Unmittelbarer Anlass war die Festrede des deutschen CDU-Politikers Wolfgang Schäuble zur Rückkehr der österreichischen Parlamentarier ins traditionsreiche Haus am Ring.
An die Quintessenz dieser Rede sei an dieser Stelle aus gutem Grund erinnert: „Politik lässt sich nicht durch Moral ersetzen.“ Letztere führe, so der Präsident des Deutschen Bundestages zwischen 2017 und 2021, fast zwangsläufig in eine „Bevormundungs- oder „Gouvernantenpolitik“. Beispielhaft führte Schäuble die damalige deutsche Außenministerin Annalena Baerbock an, die erklärt hatte, dass sie an ihrer Ukrainepolitik in jedem Fall festhalten werde, „egal, was meine deutschen Wähler denken“.
Hier wurde und wird der moralisierende Absolutheitsanspruch über jede demokratische Meinungsfindung gestellt. Doch „Demokratie braucht eben die Mühen des Ausverhandelns und nicht die Moral der Besserwisser“, war im Februar 2023 die Diagnose wie auch ein Zitat von Helmut Qualtinger: „Moralische Entrüstung ist der Heiligenschein der Scheinheiligen.“
Sommerloch-Debatte?
Zugegeben, Moral ist für viele Menschen, wenn sie nicht gerade Opfer eines allzu rigiden katholischen Milieus geworden sind, ein positiv besetzter Begriff. Wer, wie der Verfasser dieser Überlegungen, sich eine möglichst moralfreie Politik wünscht, gerät rasch in den Verdacht, einer – ohnehin viel zu oft sichtbar werdenden – Unmoral in der Politik das Wort zu reden. Aber das ist damit nicht gemeint.
Natürlich sollten Politikerinnen und Politiker moralisch möglichst integer sein. Ihr ethisches Fundament sollte selbstverständlich in ihrem Handeln und in ihren Positionen sichtbar werden. Was wir allerdings heute zunehmend häufiger erleben, ist, dass die Moral zur Keule im Diskurs geschwungen wird. Andersdenkenden wird nicht mehr argumentativ, sondern nur mehr abwertend begegnet. Ihnen wird nicht mehr ein „andere“, sondern nur mehr eine „falsche“ Meinung zugebilligt.
Aktuelles Beispiel Nummer eins: Der Sager von Bundeskanzler Christian Stocker zur Kindererziehung. Zur Erinnerung Stocker im Wortlaut: „Kinderbetreuung ist für mich keine unbezahlte Arbeit, weil Kinderbetreuung würde ich nicht als Arbeit sehen. Familie ist nicht in bezahlter Arbeit zu rechnen. Wenn wir Familien als Business Case sehen, wenn wir Familien als Rechenbeispiel begreifen, dann ist das ein anderes Familienbild als das, das ich habe. Familie ist Verantwortung für einander, Familie ist Ja zueinander zu sagen, Familie ist etwas zu tun, ohne etwas dafür zu bekommen. Ich habe meine Kinder nicht erzogen als Rechenbeispiel.“
Die öffentliche Erregung dürfte noch allen Interessierten im Gedächtnis sein: Das sei eine Abwertung der Frauen, eine Missachtung der damit verbundenen Doppelbelastung von Beruf und Familie. Überhaupt sei Kindererziehung, so die Wiener AK-Präsidentin Renate Anderl, „in Wirklichkeit eine Hundsarbeit“. Stocker, sichtlich darum bemüht – was für eine strategische Fehleinschätzung seiner hochbezahlten Medienberater – das Thema möglichst rasch und wortreich wegzubekommen, entschuldigte sich tags darauf, doch der oberste Inquisitionsgerichtshof Österreichs, der ORF mit seiner Nachrichtenredaktion, ließ tagelang nicht locker. Nach Mahrer, Wöginger und Ruck meinte man nun endlich die ÖVP „ganz oben“ erwischt zu haben.
Im Gegensatz zu den drei anderen Genannten, kann man Stocker höchstens vorwerfen – was an dieser Stelle aber dezidiert nicht geschieht – unglücklich formuliert zu haben. Wer aber ohne Schaum vorm Mund Stockers Aussage noch einmal liest, kann hier wohl kaum etwas Unangemessenes finden. Außer man folgt jenem linken Gesellschaftsbild, das Kinder so schnell wie möglich in staatliche Obhut verfrachtet sehen will, Familie mit Verantwortung, Liebe und Treue als ein reaktionäres Modell denunziert und jedes Einvernehmen zwischen Mann und Frau – und sei es auch die traditionelle Rollenaufteilung – als Ausgeburt toxischer Männlichkeit verunglimpft.
Natürlich muss es in einer Demokratie möglich sein, über Familienbilder zu diskutieren. Dass es deren viele gibt, ist ohnehin evident. Demokratisch wäre es, in einem fairen Diskurs die unterschiedlichen Positionen respektvoll auszutauschen und diese auch im Sinne einer Wahlfreiheit zuzulassen. Und nur damit es auch an dieser Stelle unmissverständlich gesagt wird: Kinder sind keine Hunde.
Franz Schellhorn von der Agenda Austria hat es in seinem Kommentar in der „Presse“ wohl am treffsichersten auf den Punkt gebracht: „Der eigentliche Fehler von Kanzler Stocker war seine Entschuldigung. Wer nach dem ersten Buhruf einknickt, macht aus Gegnern keine Verbündeten, sondern verliert auch noch jene, die zu ihm gehalten haben.“
Grasser und kein Ende?
Aktuelles Beispiel Nummer zwei (und dazwischen Nummer drei): der zurecht gescheiterte Versuch, Marion Hohenecker, die 2020 Karl-Heinz Grasser zu acht Jahren Haft verurteilt hat, mit gefälschten Mails als korrumpierbar darzustellen. Grasser Anwälte haben gegen Hohenecker Anzeige erstattet, die Vorwürfe haben sich als falsch herausgestellt, der Denunziant hat – ebenfalls zu Recht und bei aller Unschuldsvermutung – wohl eine dafür vom Gesetz vorgesehene Strafe zu erwarten. Damit wäre eigentlich alles gesagt, gäbe es – siehe oben – einmal mehr das Schwingen der Moralkeule.
Gäbe er nur die Titelseite und nicht auch die dazugehörige erwartbar tendenzielle Geschichte im Inneren des Blattes, könnte man ja fast einer Meinung mit der linken Krawall-Postille „Falter“ sein: „Die Verleumdung der Grasser-Richterin – eine niederträchtige Posse“ heißt es am Titelblatt. Genau das war es nämlich.
Nun gibt es in Österreich auch abseits von Grasser und vergleichbaren Fällen ein eigenartiges moralisierendes Rechts- und Gerichtsverständnis. Wenn die öffentliche Meinung – im Regelfall geht es dabei um Sexualstraftaten, Vergehen gegenüber Kindern, Tierquälerei oder eben „gefallene resp. gefällte“ Promis – ihr Urteil gesprochen hat, richtet sich der Volkszorn oft nicht nur gegen die Täter, sondern auch gegen deren Anwälte. Fragen Sie dazu ruhig bei einem Rechtsanwalt ihrer Vertrauens nach.
Man erinnere sich hier nur an die Anfang August vom Landesgericht Innsbruck freigesprochenen jungen Männer, die, so die Ansicht des Gerichts, einen schwer verletzten Kater „erlöst“ haben, auch wenn ein dazu aufgetauchtes Handy-Video auf ein höchst brutales Vorgehen schließen ließ. Die zuständige Richterin wird seither, aufgehetzt vor allem auch von „Vier Pfoten“, in Permanenz beschimpft und bedroht. Verfahren gegen diese Hetze(r) wurden bereits in die Wege geleitet. Doch der Moralismus kennt halt keine legistische Unschuld!
Und es ist eine unverzichtbare Säule unseres Rechtsstaates, dass jeder Angeklagte, aber auch Verurteilte bei neuen Erkenntnissen, das Recht auf bestmögliche Vertretung hat.
Zurück zur Anzeige der Grasser-Anwälte gegen dessen Richterin. Was hier geschah, ist doch Alltag vor Gericht: Anzeigen werden erstattet, im Gegensatz zu den Rechtsanwälten kann die Staatsanwaltschaft auf polizeiliche Unterstützung und Nachforschungen zurückgreifen, manches erweist sich als berechtigt, manches, wie die Anschuldigungen gegen Marion Hohenecker auch nicht. Und es spielt hier auch keine Rolle, dass möglicherweise Geld geflossen ist, die Vorgangsweise des Mail-Fälscher äußerst unprofessionell war, aber auch nicht der Hinweis der Anwälte, dass diese Mails möglicherweise gefälscht sein könnten.
Den Vogel schoss ja ohnehin die rote Justizministerin Anna Sporer mit ihrem Kommentar ab: „Die aktuelle Berichterstattung zeichnet ein äußerst gefährliches Bild für unseren Rechtsstaat. Wir erleben derzeit gezielte und systematische Angriffe auf die persönliche und berufliche Integrität unserer Richterinnen und Richter und Staatsanwältinnen und Staatsanwälte.“ Die grüne Ex-Justizministerin Alma Zadić schloss sich Sporrers Argumentation an, „die gezielten Angriffe auf Hohenecker“ seien eine Bedrohung für den Rechtsstaat. Was waren dann die 15 Ermittlungsverfahren, welche die WKSTa gegen HC Strache angestrebt und allesamt „verloren“ hat? Wohl doch auch kein Versagen der Justiz.
Grassers Anwälte haben schlicht und einfach ihren Job gemacht. Würde man der Logik Sporers und Zadić folgen, würden künftig Richterinnen und Richter, aber auch die Staatsanwaltschaften sakrosankt sein. Und das wäre für einen Rechtsstaat eine der gefährlichsten Drohungen. Vor diesem Hintergrund versteht man auch die Bestrebungen der „Justiz-Blase“, dem Parlament als Repräsentant der Bevölkerung bei der künftigen Bundesstaatsanwaltschaft so wenig Mitspracherecht wie möglich zu geben. Die Justiz als selbstgefälliger Staat im Staate, nein danke!

Erschienen im Rahmen der Serie „ZEITDIAGNOSEN” von Hans Putzer.
In der Serie „Zeitdiagnosen“ schreibt Hans Putzer monatlich einen Beitrag über gesellschaftliche und politische Themen. Hans Putzer war von 1999 bis 2008 Chefredakteur von NEUES LAND, von 2010 bis 2018 Direktor des Bildungshauses Graz-Mariatrost und zuletzt Mitarbeiter im Grazer Rathaus. Er wohnt mit seiner Familie in Hausmannstätten und verfasst seit vielen Jahren Beiträge für den Steirischen Bauernkalender.