Herausforderung für Schweinebauern bleibt weiter groß

Stimmen aus der Steiermark zur Neuregelung in der Schweinehaltung. Mehr Tierwohl, Planungssicherheit und Versorgungskontinuität sind nun gegeben.

von NEUES LAND

Für die heimischen Schweinebauern besteht mit dem ausgehandelten Kompromiss im neuen Tierhaltungsgesetz zwar Klarheit, aber diese Einigung ist für sie herausfordernd. Besonders trifft es schweinehaltende Betriebe, die in den vergangenen Jahren – basierend auf gesetzliche Vorgaben– viel Geld in neue Ställe investiert haben. In der nun geplanten Übergangsfrist von 16 Jahren können diese enormen Investitionen nicht verdient werden.

Weil mit dem neuen Tierschutzgesetz Österreich weit höhere Standards umsetzt als andere europäische Länder, ist die Sorge sehr groß, dass die Betriebe an Wettbewerbsfähigkeit verlieren. Die Folge: Der Import von Schweinefleisch mit viel niedrigeren Standards aus anderen EU-Ländern wird steigen und auf unseren Tellern landen. „Es kann und darf nicht sein, dass das, was die Gesellschaft und Politik in Österreichs Ställen nicht haben will, dann still und heimlich importiert und serviert wird“, sagt der Sprecher der steirischen Schweinebauern Ökonomierat Kurt Tauschmann. Die Landwirtschaftskammer fordert daher dringend eine Investitionsoffensive für die Umrüstung von Ställen sowie eine Ausweitung der Herkunftskennzeichnung.

Tauschmann

Styriabrid-Obmann Kurt Tauschmann. [© Fortmüller]

Agrarlandesrätin Simone Schmiedtbauer ist froh, dass in der Schweinehaltung endlich Planungssicherheit besteht. Fest steht, dass die Übergangsfrist für Vollspaltenböden mit Mitte 2034 endet und dass alle Betriebe, die nach dem 1. Juni 2018 investiert haben, eine längere Übergangsfrist von 16 Jahren bekommen. „Damit wurde meine Forderung nach einem Stufenmodell erfüllt“, betont Schmiedtbauer und hält fest: „Eines ist klar, dieser Kompromiss ist eine Herausforderung für unsere Bäuerinnen und Bauern. Wir sind aber natürlich bereit, Verantwortung zu übernehmen und unsere Betriebe weiterzuentwickeln. Trotzdem brauchen die Betriebe Zeit und vor allem Rechtssicherheit. Daher wird in der neuen Regelung festgeschrieben, dass es Rechtssicherheit gibt und auch für künftige Anpassungen ausreichende Übergangsfristen Pflicht sind.“ Und weiter: „Mit dieser Einigung haben wir Klarheit bezüglich des Tierwohls und der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Damit können wir uns darauf konzentrieren, was wir am besten und liebsten machen – hochwertige Lebensmittel für die heimische Bevölkerung produzieren.“

Andres Kühberger

Abg. z. NR Andres Kühberger. [© Parlamentsdirektion/ Thomas Topf]

Auch Abg. z. NR Andreas Kühberger bewertet den Kompromiss positiv: „Die neue Übergangsfrist für Betriebe mit Vollspaltenböden ermöglicht unseren Schweinebauern den Umstieg von Vollspaltenböden auf andere Haltungsformen. Das gibt Planungssicherheit für die Konsumenten, aber auch für die Bauern. Schließlich ist ein Stallumbau mit enormen Kosten verbunden. Somit hätte eine kürzere Übergangsfrist viele Landwirte dazu gezwungen, die Schweinehaltung aufzugeben. Das kann weder im Sinne unserer Bauern noch unserer Konsumenten sein, denn unsere Schweinebauern produzieren Schweinefleisch in bester Qualität. Wenn nun viele Betriebe mit der Produktion aufhören würden, hätte das einen Schweinefleisch-Engpass und damit deutlich höhere Preise und Qualitätsverluste für unsere Konsumentinnen und Konsumenten zur Folge.“

Weiters betont der VP-Konsumentenschutz-Sprecher Andreas Kühberger: „Wenn die Regierungsparteien das Problem mit der Einigung nicht gelöst hätten, wäre die Schweinefleischproduktion in vielen österreichischen Betrieben ab Juni illegal gewesen. Dies hätte nicht nur für unsere Landwirte und ihre Familien, sondern auch für die Konsumentinnen und Konsumenten fatale Folgen gehabt.“

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