Kürzlich konnte der Bauernbund einen wichtigen Erfolg erzielen: Ab heuer gibt es Erleichterungen bei Fruchtwechsel und Mindestbodenbedeckung.
Der Steirische Bauernbund begrüßt nach längeren Verhandlungen die jüngsten Änderungen bei den GLÖZ-Standards, die insbesondere kleine und mittlere Familienbetriebe entlasten. Betriebe bis 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche sind nun von Kontrollen und Sanktionen im Rahmen von GLÖZ 7 (Fruchtwechsel und Anbaudiversifizierung) ausgenommen. Die Neuerungen betreffen auch Biobetriebe. Diese Änderung tritt ab sofort für die Mehrfachanträge 2026 in Kraft, da es sich um direkt anwendbares EU-Recht handelt.
Praxisgerechte Regeln
Der Steirische Bauernbund sieht in diesen Änderungen einen klaren Verhandlungserfolg hin zu praxisgerechten Regelungen, die die Vielfalt der Landwirtschaft in der Steiermark sichern und gleichzeitig die Belastung für Familienbetriebe reduzieren. Bauernbund-Spitzenkandidat Andreas Steinegger dazu: „Dieser Erfolg zeigt einmal mehr: Nur der Bauernbund sitzt am Tisch, wenn Entscheidungen fallen – und nur wir können die Anliegen von den Ortsgruppen bis nach Brüssel tragen“, so Steinegger weiter. „Für rund 1.500 Betriebe in der Steiermark bedeutet dies eine echte Entlastung im Alltag“, so Steinegger weiter.
Schwere Böden pflügen
Darüber hinaus werden ab November 2026 alle Ackerbauern mit schweren Böden von zusätzlichen Ausnahmen profitieren – Stichwort GLÖZ 6. Konkret können damit schwere Böden gepflügt über den Winter gehen. Die diesbezügliche Verordnung muss national noch angepasst werden. „Die wissenschaftlichen Ergebnisse der Versuchsanstalt der LK-Steiermark in Kombination mit dem Verhandlungsgeschick der Bauernbundvertreter auf nationaler und europäischer Ebene haben diesen Erfolg möglich gemacht “, so Steinegger abschließend.
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