Was die steirische Agrarspitze zur Dürrehilfe der Bundesregierung sagt und warum eine Behauptung des Landeshauptmanns einer Richtigstellung bedarf.
Die Bundesregierung habe die dramatischen Dürreschäden in der Landwirtschaft und die vielfach existenzbedrohende wirtschaftliche Lage der Bäuerinnen und Bauern ernst genommen und ein vernünftiges Dürrepaket geschnürt, begrüßte LK-Präsident Andreas Steinegger die Dürrehilfe der Bundesregierung. Das Paket umfasst ein Entlastungsvolumen von insgesamt 240 Millionen Euro. Vorgesehen sind eine Entlastung bei den Sozialversicherungsbeiträgen im Umfang von 140 Millionen Euro – zwei Monate der nächsten Vorschreibung im vierten Quartal werden erlassen – und Zinsenzuschüsse in der Höhe von 25 Millionen Euro für den dringend notwendigen Zukauf von Futter, Saatgut, Dünger und anderen Betriebsmitteln für den Herbstanbau. Weitere 25 Millionen fließen in Ratenstundungen bei Agrarinvestitionskrediten und 50 Millionen Euro in die Aufstockung der Zuschüsse zu den Dürreversicherungsprämien im Jahr 2027.
Wichtiges Signal
Zusammen mit LH-Stellvertreterin Manuela Khom unterstrich auch Landesrätin Simone Schmiedtbauer die Bedeutung der konkreten Entlastungsmaßnahmen. Dass im nächsten Jahr die Hagelversicherungsbeiträge stärker gestützt werden und dass noch in diesem Jahr die SVS-Beiträge teilweise erlassen werden, ist ein wichtiges Signal für die Zukunft. Gleichzeitig bringen, so Schmiedtbauer, Zinsenzuschüsse und Ratenstundungen schnell mehr Liquidität.
Keine Stundungen!
Als Mitglied des Verwaltungsrates der SVS und Bauernbund-Landesobfrau-Stellvertreterin schaltete sich auch Vizepräsidentin Maria Pein ein und stellte klar: „Die Aussage von Landeshauptmann Mario Kunasek im ORF-Steiermark-Sommergespräch, dass es sich bei den SVS-Hilfen um Stundungen handeln würde, ist fachlich falsch!“ Sie klärte auf: „Die zwei Monatsbeiträge werden den Bäuerinnen und Bauern erlassen und müssen nicht zurückbezahlt werden. Zur Finanzierung wird der Bundeszuschuss zur SVS vorübergehend reduziert. Das betrifft die Rücklagen, nicht aber die Leistungen für die Versicherten!“
Für die Bäuerinnen und Bauern heißt das ganz konkret: keine spätere Nachzahlung, keine Beitragserhöhung und keine Leistungskürzung. Vizepräsidentin Pein abschließend: „Gerade bei einem so wichtigen Thema sollten die Fakten korrekt dargestellt und die Betriebe nicht unnötig verunsichert werden.“
2 Kommentare
Geschätzte Bauernvertreter !
Warum muss eigentlich unseren Waldbauern(Eigenjagdbauern) auch der SVS Beitrag erlassen werden ?
Den „Grossen“ kommt es wieder am meisten zugute.
Ein Waldbesitzer mit 80-100 ha, Viehlos, warum wird solchen Betrieben die SV erlassen ?
Es könnte ja sein das der Käfer Schäden macht und seine Aufforstungen vertrocknet sind. Hier das herauszufiltern kostet warscheinlich mehr Geld als pauschal allen etwas zu geben.