Der VGT überspannt damit den Bogen

Direktor Bernd Brodtrager schreibt in seiner Glosse "Aufgegabelt" über die Anzeigenflut des VGT

von Bernd Brodtrager

Die Meldung überraschte, als es am Dienstag hieß, dass 1025 einzeln ausgestellte Anzeigen gegen schweinehaltende Familienbetriebe in der Steiermark an die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden zugestellt wurden. Der Grund: Der VGT vertritt die Ansicht, dass Vollspaltenbuchten die gesetzlichen Vorgaben der 1. Tierhaltungsverordnung grundsätzlich nicht erfüllen können, da ein physisch angenehmer Liegebereich nicht vorhanden wäre. Es wurde in den Anzeigen der Verdacht geäußert, dass die über 1000 Betriebe die gesetzlichen Vorgaben nicht einhalten würden. Liest man jedoch in der Gesetzesmaterie die weiteren Punkte zu den grundlegenden und besonderen Anforderungen durch, so halten unsere Schweinebetriebe die gesetzlichen Anforderungen ein. Und nicht nur das: 25 Prozent mehr Platzangebot, strukturierte Buchten, mehr Beschäftigungsmaterial bestätigen, dass sich die Betriebe weiterentwickeln wollen. Es kann jedoch nicht sein, dass eine NGO trotz vieler getroffener Maßnahmen weiter für Verunsicherung und psychischen Druck auf die bäuerlichen Familien und die jungen Hofübernehmer sorgt.

Der große mediale Aufschrei, den sich der VGT damit erhofft hat, ist bis auf einen Kurzbericht in den Abendnachrichten nicht gelungen. Zurückgeblieben ist jedoch eine Behördenlahmlegung in manchen Bezirken. Allein im Bezirk Südoststeiermark sind 381(!) Betriebe betroffen, welche die Bezirksbehörde nun an ihre Grenzen bringt, da jede Anzeige gesichtet werden muss, Akten angelegt werden müssen und weitere behördliche Schritte zu setzen sind. Ersten Erkenntnissen nach bräuchte man dafür rund 20 Veterinärmediziner mehr. Ebenso stellt sich die Frage, woher die persönlichen Daten der Betriebe herangezogen wurden. Die Prüfungen jedenfalls laufen und die Betriebe sollten generell Ruhe bewahren.

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