Gosch fordert Gerechtigkeit

von NEUES LAND

Patienten von Wahlärzten dürfen nicht länger schlechter gestellt werden!

In der Steiermark arbeiten insgesamt 1160 Wahlärzte, die jeden Tag tausende Patienten betreuen. Damit bilden diese eine wichtige Säule in der medizinischen Grundversorgung der Steiermark. „Umso unverständlicher ist es, dass Wahlärzte sowie deren Patienten und Mitarbeiter von der GKK schlechter behandelt werden als andere“, ärgert sich FCG-Vorsitzender AK Vizepräsident Franz Gosch. So müssen Patienten, die einen Wahlarzt aufsuchen nicht nur für den gesamten Honorarbetrag in Vorleistung treten, sondern erhalten danach auch nur einen Bruchteil dieser vorfinanzierten Kosten ersetzt. „Aus unerfindlichen Gründen ersetzt die Steirische Gebietskrankenkasse nicht 80% des Kassentarifes, wie dies alle anderen Kassen generell tun. Vielmehr legt die STGKK die Rückersatztarife laut ihren eigenen Satzungen fest. Diese liegen teilweise im Bereich von 20-30% des Kassentarifes. Darüber hinaus dauert auch die Abrechnung meist Monate“, beschwert sich Gosch im Namen tausender Patienten aus der Steiermark. „Die Gebietskrankenkasse spart sich auch diese weise Millionen,

Franz Gosch fordert die Abstellung der Ungerechtigkeiten.

Franz Gosch fordert die Abstellung der Ungerechtigkeiten.

die von Patienten bezahlt werden müssen. Einzige Alternative wäre das Aufsuchen eines GKK-Kassenarztes, was für viele Patienten aufgrund der Ordinationszeiten schwer möglich ist, oder lange Anfahrtswege bedeutet. Die GKK tut gerade so, als ob Patienten aus Spaß an der Freude einen Wahlarzt aufsuchen. Oft haben sie aber gar keine andere Möglichkeit. Dass sie dann auch noch finanziell bestraft werden, ist unerhört“, so Gosch.

Schikane auf dem Rücken sozial schwacher Menschen

Besonders hat trifft der Umgang der GKK mit Wahlärzten sozial Schwache. Diese können bei Wahlärzten nämlich nicht einmal ihr Recht auf die Gebührenbefreiung von Rezepten in Anspruch nehmen. „Wahlärzte werden von der STGKK aktiv daran gehindert, Patienten die von Rezeptgebühren befreit sind, auch die entsprechenden Rezepte auszustellen. Die STGKK sperrt den Wahlärzten nämlich den Zugriff auf die tagesaktuellen Daten zur Gebührenbefreiung der Patienten und lässt diesen Zugriff nur für Kassenärzte zu. Bei einer Rezeptgebühr von derzeit 5,40 Euro kommen so vor allem für chronisch Kranke und ältere Menschen bei einer durchschnittlichen Medikamentenmenge von 5 Packungen pro Monat schnell 30 Euro zusammen welche zu Unrecht kassiert wurden. Eine unerhörte Benachteiligung von Mitmenschen mit wenig Einkommen“, ärgert sich der AK-Vizepräsident. Die FCG fordert daher einen sofortigen Stopp dieser Benachteiligung von Wahlärzten, deren Patienten und deren Mitarbeitern. „Die zwei Klassen-Medizin muss endlich ein Ende haben!“ Denn es geht hier auch um die Sicherung der Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen von Wahlärzten.

 

Foto: Edyta Pawlowska – Fotolia.com

 

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