Gesamtschaden liegt bei 213 Millionen Euro

von NEUES LAND

Trauriges Bild: Fast alle Kulturen der Steiermark betroffen. Präsident Franz Titschenbacher: „Nach der Naturkatastrophe ist Helfen jetzt das Wichtigste. Ich ersuche die Landes- und Bundesregierung um ein umfassendes Hilfspaket.“

Die verheerende Frost-, Nassschnee- und Hochwasser-Katastrophe hat in der Steiermark einen bisherigen Gesamtschaden von rund 213 Millionen Euro auf mehr als 30.000 Hektar angerichtet. Fast alle Kulturen der Steiermark, konkret 62, von mehr als 3.600 landwirtschaftlichen Betrieben sind schwer betroffen. Die größten Schäden liegen im Obst- und Weinbau, aber auch der Ackerbau, der Gemüse- und Baumschulbereich und teils Grünland sind geschädigt.

Dramatisch sind die Schäden im steirischen Obstbau auf mehr als 8.500 Hektar: Existenzbedrohend für viele Obstbauern. Alle Obstarten von Kernobst über Beerenobst, Steinobst bis hin zu Schalenobst sind schwer geschädigt oder haben einen Totalausfall. Die Hauptkultur Äpfel mit mehr als 5.700 Hektar ist im Schnitt zu mehr als 90 Prozent zerstört. Dramatisch sind die Schneedruckschäden auf mehr als 1.200 Hektar Obstbau. Hier bewegt sich die Spannweite der Schäden zwischen Totalschäden der Anlagen bis hin zu Hagelnetzen, die noch reparabel sind. Aufgrund der schwierigen Marktsituation der vergangenen Jahre ist die Lage im Obstbau besonders dramatisch – die Folgen dieser Frost- und Schneekatastrophe sind für viele Obstbaubetriebe existenzbedrohend. Auch Hopfen hat es hart erwischt. Fast die gesamte steirische Anbaufläche, konkret 93 Hektar, ist im Schnitt zu rund 40 Prozent geschädigt.

Fürchterliche Schäden hat der Frost auch im steirischen Weinbau angerichtet. Von den rund 4.500 Hektar Rebfläche wurde auf mehr als 4.400 Hektar ein Schädigungsgrad von über 90 Prozent gemeldet. Die steirischen Weinbauern werden voraussichtlich bestenfalls eine Miniernte einfahren, die massive und langjährige Auswirkungen auf die Weinvermarktung haben wird. Es lebt die Hoffnung, dass die noch gesunden Beiaugen geringe Traubenmengen tragen können.

Gemüse und Gartenbau, Baumschulen unterschiedlich stark geschädigt. Unterschiedlich stark geschädigt sind rund 80 Hektar Gemüse- und Gartenbauflächen. Einzelbetrieblich gibt es Schäden bei Frucht- und Kohlgemüse sowie bei Salaten und sonstigen Gemüsekulturen. Ebenso sind auch einzelne Betriebe im Zierpflanzen- und Baumschulwesen von Frost betroffen.

Auch den steirischen Ackerbau haben Frost und Hochwasser hart getroffen. Sämtliche Alternativen (wie Hirse oder Soja), Getreide und Hackfrüchte, insbesondere Mais und Kürbis, wurden erheblich geschädigt. Teils erfolgte ein Wiederanbau, teils wurde aufgrund des großen Aufwandes und der anhaltenden Regenfälle darauf verzichtet. Auch mehr als 300 Hektar Grünland wurden durch Schneedruck (bis zu 25 Zentimeter Nassschnee!) erheblich geschädigt. Erstmals seit Jahrzehnten kam es auch in der Gräser-Vermehrung zu erheblichen Frostschäden. Sogar einige Christbaumkulturen wurden durch die tiefen Temperaturen im April erheblich geschädigt.

Danke an das Bundesheer. Eine wichtige erste Hilfe bei der Aufarbeitung der Schneedruckschäden leistete das österreichische Bundesheer. Mit Bekanntwerden der Schäden waren täglich zwischen 40 und 90 Mann von früh bis spät im Einsatz, um die niedergegangenen Hagelnetze und geknickten Bäume aufzuarbeiten. Zehn Mann sind noch bis Freitag dieser Woche im Einsatz. Ein herzliches Danke dafür“, unterstreicht Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher.

Angesichts der Jahrhundert-Katastrophe mit einem bisherigen Gesamtschaden von rund 213 Millionen Euro ersucht Landwirtschaftskammer-Präsident Franz Titschenbacher von der Bundes- und Landesregierung um ein umfassendes Hilfspaket.

  • Zentrale Forderung ist eine entsprechende Unterstützung aus dem Katastrophenfonds für nichtversicherbare Kulturen und eine Hilfe trotz Versicherbarkeit.
  • Weiters verlangt der Kammerpräsident eine Entlastung der Sozialversicherungsbeiträge, eine Steuerentlastung beim Diesel (ist in anderen EU-Ländern gängige Praxis) sowie eine Arbeitsstiftung für Beschäftigte in Obst- und Weinbaubetrieben sowie eine Änderung des Buschenschankgesetzes, um bei einem Ertragsausfall den Zukauf von Trauben – zeitlich begrenzt auf zwei Jahre – aus anderen Bundesländern zu ermöglichen.
  • Um den Fortbestand der steirischen Spezialkulturen zu ermöglichen, ist die Umsetzung des Projektes „Wassermanagement Steiermark 2025“ notwendig. Die Wasserversorgung in Trockenperioden und zur Frostberegnung soll so gewährleistet werden.
  • Die Kammer verlangt weiters ein Investitions-Förderprogramm für die Anlage von Erwerbsobstkulturen sowie den Schutz für Obst- und Weinbaukulturen sowie verbesserte Versicherungsmodelle mit leistbaren Prämien.

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