Einheitswerte: Warten auf den Herbst

von Karl Brodschneider

Die neuen Einheitswerte schlagen sich bei der Vorschreibung der Sozialversicherungsbeiträge im Herbst erstmals nieder.

Karl Brodschneider

Das Warten hat im Herbst ein Ende. Da wird die SVB die aufgrund der neuen Einheitswerte geänderten Sozialversicherungsbeiträge erstmals vorschreiben. Bis dahin dürfte die unendlich lange Geschichte der Hauptfeststellung abgeschlossen sein. Schon bis Ende 2014 hätten drei Viertel aller Bescheide ausgeschickt sein sollen. Aber aufgrund von EDV-Problemen bei der Einarbeitung der komplizierten Richtlinien und der mangelhaften Qualität der abgegebenen Hauptfeststellung-Erklärungen musste die Zielvorgabe immer wieder geändert werden, sagen die hauptverantwortlichen Stellen.

Landesrat Hans Seitinger lenkt nun die Aufmerksamkeit auf die bäuerliche Sozialversicherung: „Man spricht in der Öffentlichkeit meist nur dann über die Sozialversicherung, wenn es zu einer Einheitswerterhöhung kommt, die sich auf den Sozialversicherungsbeitrag niederschlägt.“ Seitinger stellt aber klar, dass sich ein erhöhter Sozialversicherungsbeitrag auch auf eine erhöhte Pension niederschlägt. Der Sozialversicherungsanstalt der Bauern stellt er ein sehr gutes Zeugnis aus: „Die SVB ist eine der wesentlichsten Institutionen in unserem Bereich. Es wird sehr gut gearbeitet, daher ist nach außen hin alles so selbstverständlich!“

Ökonomierat Matthias Kranz, Vorsitzender des regionalen Leistungsausschusses, schlägt in dieselbe Kerbe: „Es gibt keine andere Sozialversicherung, die in ihrem Leistungskatalog eine solche Vielfalt hat wie die SVB.“ Und er macht klar, dass bäuerliche Beitragszahler für einen Euro, den sie einzahlen, fast vier Euro wieder herausbekommen würden.

Bauernbunddirektor Franz Tonner, Ökonomierat Matthias Kranz, Landesrat Hans Seitinger und Regionalbüroleiter Paul Tschuffer im Gespräch über den Einheitswert. Foto: Brodschneider

„Vom Gesamtbudget der SVB entfallen 71,5 Prozent auf die Pensionen, 18,1 Prozent auf die Krankenversicherung, 3,5 Prozent auf die Unfallversicherung sowie 6,9 Prozent auf das Pflegegeld“, listet Regionalbüroleiter Paul Tschuffer auf.

Wie von Walter Zapfl von der Rechtsabteilung der Landwirtschaftskammer Steiermark – er ist Mitglied der Steuerungsgruppe Einheitswert – zu erfahren war, sind bis jetzt mehr als 95 Prozent aller Einheitswertbescheide versendet worden. Und nach Auskunft des Bundesministeriums für Finanzen werden die bis dato noch nicht erledigten Hauptfeststellungsbescheide im Laufe des heurigen Jahres abgewickelt. Viel Arbeit verursachen zum Beispiel die sogenannten Zerlegungsbescheide, die sich da-raus ergeben, dass sich die Betriebsfläche über mehr als eine Gemeinde erstreckt. Auch der Versand der Bescheide für reine Pächterbetriebe ist vielfach noch offen.

Spannend ist die Frage, bei wie vielen Bescheiden es zu einer Erhöhung beziehungsweise Verringerung des Einheitswertes kommt. Walter Zapfl verweist auf eine aktuelle Auskunft des Finanzministers, wonach bei 43 Prozent der bisher ausgestellten Dokumente eine Erhöhung des Einheitswertes auftrete, bei 35 Prozent aber eine Verringerung.

Zu den Hauptgründen für die Änderung beim Einheitswert zählen die Miteinbeziehung von öffentlichen Förderungen, die stärkere Berücksichtigung von Intensivformen in der Landwirtschaft sowie Änderungen im Bewertungssystem. Aber auch die Neufestsetzung des landwirtschaftlichen Hektarhöchstsatzes auf 2400 Euro sowie Änderungen bei den tatsächlichen Verhältnissen auf den Betrieben sind entscheidende Gründe. Und dass sich auf zahlreichen Betrieben seit der letzten Hauptfeststellung viel geändert hat, liegt auf der Hand, schließlich fand diese schon vor 28 Jahren statt.

Auffallend ist, dass es gegen die bisher österreichweit rund 550.000 ausgestellten Bescheide relativ wenige Einsprüche gab. Insgesamt waren es bisher nur 7000 Beschwerden.

 

Hauptfeststellung

Seit Jänner 2014 läuft die aktuelle Hauptfeststellung. Dabei werden die Einheitswerte für das landwirtschaftliche Vermögen neu festgestellt. Der land- und forstwirtschaftliche Einheitswert unterscheidet sich von anderen Einheitswerten (zum Beispiel für Einfamilienhäuser) dadurch, dass er keinen Verkehrswert, sondern einen Ertragswert darstellt.

Foto oben: agrarfoto.com

 

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