Die Wertschöpfung schützen!

von NEUES LAND

Die Forststraßen sind für die Waldbauern ein wichtiger Arbeitsplatz und dürfen in Hinkunft keine Fahrradstrecken werden.

Was die generelle Öffnung von Forststraßen für Mountainbiker betrifft, spricht Präsident Franz Titschenbacher Klartext: „Forstwege sind im Eigentum der Bauern und forstwirtschaftlichen Betrieben. Eine solche Freigabe wäre ein massiver Eingriff in das Eigentum.“ Derartige Sätze wollen viele Freizeitsportler nicht hören. Das beweisen die zahlreiche Leserbriefe in den steirischen Tageszeitungen. „Warum bin ich, wenn ich auf einem Rad sitze, mehr unerwünscht als Spaziergänger oder Schwammerlsucher?“, fragt einer. Und ein anderer behauptet, dass die Errichtung von Forststraßen beträchtlich mit Steuergeldern gefördert werde und kommt daher zum Schluss: „Demnach hat jeder Steuerzahler ein Recht darauf, Forstwege befahren zu dürfen.“ Es bleibt längst nicht mehr bei Leserbriefen alleine: An diesem Sonntag unternehmen Mountainbiker im Murtal eine Trutzfahrt, mit der sie ihrer Forderung nach Freigabe von Forststraßen und –wegen für Radfahrer Nachdruck verleihen wollen. Für Präsident Titschenbacher geht es bei der Forstwege-Diskussion um viel mehr: „Wenn das illegale Befahren von Forststraßen legalisiert wird, heißt das im Umkehrschluss, dass nur möglichst viele Menschen illegal handeln müssen, damit das legal wird.“ Auch dem Obmann der Land&Forst Betriebe Steiermark, Carl Prinz von Croÿ, ist das Mountainbike-Thema gut vertraut. „Als Grundeigentümer haben wir für die Anliegen der Erholungssuchenden natürlich Verständnis. Trotzdem muss die Art der Fortbewegung im Wald gelenkt werden.“ Für den obersten Vertreter des Steiermärkischen Waldbesitzerverbandes ist der Forst in erster Linie Arbeitsplatz und dient der nachhaltigen Bewirtschaftung und Wertschöpfung. Auch die beiden obersteirischen Forstwirte Ökonomierat Egidius Petz und Landeskammerrat Martin Kaltenegger beharren darauf, dass der „Arbeitsplatz Forststraße“ unbeeinträchtigt bleibt. „Wenn es zu einer Freigabe der Forststraßen kommen würde, wäre das eine große Entwertung und eine gewaltige Einschränkung bei der Forstarbeit“, meint Petz. Und Kaltenegger betont, dass die Radfahrer im Wald schon jetzt immer mehr werden, vor allem die „Variantenfahrer“. Die derzeitige Regelung ist klar im Forstgesetz 1975 niedergeschrieben. Das Betretungsrecht ist darin bewusst auf das Betreten eingeschränkt worden – nicht nur um den Eigentumseingriff und die Belastung des Waldeigentümers möglichst gering zu halten, sondern auch um den Erholungswert des Waldes insgesamt für alle hochzuhalten. Allerdings sind Vertragslösungen zwischen Grundeigentümern und den verschiedenen Interessensgruppen wie Tourismusverbänden möglich. Derzeit gibt es in Österreich rund 27.000 Kilometer ausgewiesene Mountainbike-Strecken.

 

Foto: Fotolia.com/Monthlyxxl

 

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