Almauftreiber werden von Sanktionen befreit

von NEUES LAND

Almproblem wird konsequent aufgearbeitet: Ende Juni bekommen Bauern 4 Millionen Euro zurück

Almauftreiber, die mit zum Teil hohen Strafgeld-Forderungen im Zusammenhang mit der Almförderung konfrontiert sind, können aufatmen. Bei der heutigen letzten Sitzung der von Bundesminister Andrä Rupprechter eingesetzten Taskforce Almen wurde beschlossen, dass diese Bauern, die ihre Tiere auf Gemeinschaftsalmen auftreiben, keine Strafe zahlen müssen. Die bereits geleisteten Strafzahlungen wegen falscher Flächenangaben werden in den nächsten Monaten zurückbezahlt. Die Auftreiber werden rückwirkend sanktionsfrei gestellt, wenn für sie nicht erkennbar war, dass es zu abweichenden Angaben bei den Futterflächen gekommen ist. Dafür gibt es ein vereinfachtes Verfahren, da Auftreiber weder für die Flächenfeststellung noch für die Antragstellung selbst verantwortlich sind. Betroffene Almbäuerinnen und Almbauern müssen lediglich eine entsprechende Erklärung bei der Bezirksbauernkammer abgeben. Diese rechtliche Klarstellung erfolgt im Zuge der Novelle zum Marktordnungsgesetz. Auch die entsprechende EU-Verordnung sieht vor, dass Förderempfänger nicht zu sanktionieren sind, wenn sie belegen können, dass sie an der unrichtigen Flächenangabe keine Schuld tragen.

 Klare Verhältnisse

Minister Rupprechter fand eine Lösung.

Minister Rupprechter fand eine Lösung.

„Mit dieser gerechten Regelung schaffen wir klare Verhältnisse und möglichst hohe Rechtssicherheit für unsere Almbäuerinnen und Almbauern. Das Alm-Problem ist dann gelöst, wenn die Bäuerinnen und Bauern ihr Geld zurückbekommen haben“, betont Minister Rupprechter. Die Regelung für die Auftreiber ist eine Ergänzung zur bereits laufenden Aufarbeitung der Sanktionsverfahren für die anderen Almbauern betreffend die Jahre 2009 bis 2013. Sie bekommen die Sanktionen zurück, wenn die Landwirtschaftskammer bestätigt hat, dass sämtliche Angaben nach „besten Wissen und Gewissen“ erfolgt sind und die fehlerhaften Angaben durch nicht erkennbare Probleme im Rahmen der Digitalisierung verursacht wurden. Zudem gibt es Fälle, in denen auf eine frühere Vor-Ort-Kontrolle oder Flächenfeststellungen durch Sachverständige vertraut wurde. Insgesamt sind knapp 10.000 Bestätigungen eingebracht worden. Die Fälle werden derzeit von der AMA aufgearbeitet.

4 Millionen zurück

Die Rückzahlungen durch die AMA erfolgen schrittweise bis Herbst. Ende Juni wird mit rund 4 Millionen Euro ein besonders hoher Betrag an die Almbauern ausbezahlt. Bereits Ende April wurden 530.000 Euro überwiesen. Minister Rupprechter geht davon aus, dass insgesamt rund 12 Millionen Euro an rund 13.500 Betriebe zurückbezahlt werden. Die Rückzahlungen betreffen die Sanktionen (=Strafen), nicht die Rückforderungen für zu viel ausbezahlte Förderungen für nicht vorhandene Futterflächen. Für die Almobmänner gilt das übliche Verfahren, in dem sie nachweisen müssen, dass ihre Angaben nach besten Wissen und Gewissen erfolgt sind.

Rechtssicherheit für die Zukunft

Ab 2015 sorgt ein neues Almmodell dafür, dass Flächenabweichungen und in der Folge Sanktionen möglichst verhindert werden. Dieses „Verdichtungsmodell“ sieht vor, dass für den gesamten Förder-Anspruch nur 20 Prozent der Almfläche herangezogen werden. Mit diesen 20 Prozent der Fläche werden 100 Prozent des Förderanspruchs ausgelöst. Die Flächen sind dennoch exakt festzustellen. Durch die „Verdichtung“ der Zahlungsansprüche auf 20 Prozent der tatsächlichen Fläche führen aber eventuelle Flächenkorrekturen in Zukunft nicht mehr zu Sanktionen. Dieses Verdichtungsmodell wird ebenfalls mit der MOG-Novelle gesetzlich verankert. Bundesminister Rupprechter sprach den Mitgliedern der Taskforce Almen und den beteiligten Experten seinen Dank aus. „Es wurde rasch, aber präzise und erfolgreich gearbeitet. Mit der Aufarbeitung der Sanktionsfälle und dem neuen Zahlungsmodell für die Zukunft schaffen wir die Voraussetzung, dass die Almen auch in Zukunft bewirtschaftet werden.“

 

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