76 Millionen Euro zusätzlich

von NEUES LAND

Katastrophenfondsgesetz und Hagelversicherungs-Förderungsgesetz bringt finanzielle Entlastung der Landwirte bei Risikovorsorge

Die staatliche Bezuschussung der Versicherungsprämien für Witterungsschäden wird auf Dürre, Sturm und starke oder anhaltende Regenfälle ausgeweitet. Eine entsprechende Gesetzesnovelle wurde heute im Ministerrat beschlossen. Vorgesehen sind Zuschüsse zu den jeweiligen Versicherungsprämien von 25% aus Mitteln des Bundes und 25% aus Landesmitteln. Damit wird den Landwirtinnen und Landwirten ein Anreiz geboten, sich selbst gegen Risiken abzusichern. Vor allem eine Versicherung gegen die in den letzten Jahren gehäuft auftretenden Dürreschäden wird dadurch finanziell leistbarer. Bisher wurden nur die Versicherungsprämien für Frost- und Hagelschäden bezuschusst. „Die Bäuerinnen und Bauern müssen sich an die Folgen des Klimawandels anpassen. Bis 2020 stehen zusätzlich rund 76 Millionen Euro für eine Bezuschussung von Versicherungsprämien zur Verfügung. Damit unterstützen wir die bäuerlichen Betriebe bei der Eigenvorsorge“, erklärt Bundesminister Andrä Rupprechter.

Die Folgen des Klimawandels stellen die heimische Landwirtschaft vor große Herausforderungen. Immer häufiger verursachen extreme Wetterverhältnisse von Trockenperioden bis Starkregen weitreichende Ernteausfälle. Zuletzt kam es in den Jahren 2013 und 2015 zu erheblichen Schäden. Mit der Novellierung des Katastrophenfondsgesetzes und des Hagelversicherungs-Förderungsgesetzes wird der im Regierungsprogramm vorgesehene „Ausbau der bestehenden Versicherungssysteme zu einer umfassenden Ernteversicherung“ umgesetzt.

Die Prämienzuschüsse werden mit jeweils 25 Prozent aus dem Katastrophenfonds des Bundes und aus Landesmitteln finanziert. Dabei können sowohl Kulturen im Ackerbau als auch im Grünlandbereich versichert werden. Dafür werden bis 2020 zusätzlich insgesamt 76 Millionen Euro bereitgestellt. „Wir geben den Bäuerinnen und Bauern die Möglichkeit, das eigenständige Risikomanagement zu verstärken“, so Rupprechter.

Die Zuständigkeit für die Förderungsabwicklung geht durch die Novelle vom Bundesministerium für Finanzen (BMF) auf das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMLFUW) über. 2018 ist eine Evaluierung durch das BMLFUW vorgesehen.

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